Kostenlose & 100 % maßgeschneiderte Reiseplanung
hello@severin-travel.de
+49 (0) 211 4187 2111
Länder
Am beliebtesten
Kenia
Südafrika
Alle Ziele
Botswana
Eswatini
Kenia
Madagaskar
Malawi
Malediven
Mauritius
Mosambik
Namibia
Ruanda
Sambia
Seychellen
Simbabwe
Südafrika
Tansania
Uganda
Alles sehen
Reisepläne
Reisetypen
Kleingruppenreise
Familienreisen
Luxusreisen
Privatsafari
Flugsafaris
Individualreisen
Selbstfahrerreise
Aktivitäten
Abenteuer
Entspannung
Romantik
Safari & Baden
Safari & Wildlife
Beliebtheit
Bestseller
Geheimtipp
Iconic & Must See
Alles sehen
Über uns
Blog
Zur Reiseberatung
Zur Reiseberatung

Formblatt Pauschalreise

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015 / 2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Severin Travel GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt die Severin Travel GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall ihrer Insolvenz.

Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015 / 2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form finden sie unter: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015 / 2302:

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (In der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht »Kündigung«), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und / oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Severin Touristik GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG (R+V) abgeschlossen. Die Reisenden können die R+V kontaktieren (R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: +49 611 533-5859, www.reiseschaden.ruv.de), wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Severin Travel GmbH verweigert werden.

Download Sicherungsschein

Sie können sich den Sicherungsschein für verbundene Reiseleistungen gemäß §§ 651r und 651w des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den folgenden Link herunterladen:

Download Sicherungsschein

Länder
Botswana
Eswatini
Kenia
Madagaskar
Malawi
Malediven
Mauritius
Mosambik
Namibia
Ruanda
Sambia
Seychellen
Simbabwe
Südafrika
Tansania
Uganda
Aktivitäten
Abenteuer
Entspannung
Romantik
Safari & Baden
Safari & Wildlife
Reiseart
Familienreisen
Flugsafaris
Individualreisen
Kleingruppenreise
Luxusreisen
Privatsafari
Selbstfahrerreise
Unternehmen
Reisen mit unsArbeiten mit unsKontaktBlog
Abonnieren Sie unsere Buschtrommel 📬

Mit unserem Newsletter immer eine Reise voraus:
Lassen Sie sich von handverlesenen Abenteuern und Geschichten inspirieren.

Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.
+49 (0) 211 4187 2111
hello@severin-travel.de
Unsere Reisepreise sind abgesichert (Insolvenzversicherung)
© 2025 Severin Travel GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Pauschalreise-RichtlinieDatenschutzAGBImpressum
Rufen Sie unsere Afrika-Experten an:
+49 (0) 211 4187 2111

Starten Sie noch heute Ihr Afrika-Abenteuer

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden persönlich.

Vielen Dank - wir haben Ihre Anfrage erhalten und melden uns umgehend persönlich bei Ihnen.
Ups, da ist etwas schiefgelaufen. Bitte versuchen Sie es erneut.
Close Cookie Popup
Nur die besten Erlebnisse - auf Reisen und auf unserer Website
Severin Travel verwendet Cookies und andere innovativen Technologien, um Ihnen ein personalisiertes Browsing-Erlebnis zu bieten. Wenn Sie sich dagegen entscheiden, werden nur die grundlegenden Funktionen der Website genutzt, und Ihr Nutzererlebnis wird weniger personalisiert sein. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendig (immer aktiv)
Cookies, die erforderlich sind, um grundlegende Funktionen der Website zu ermöglichen.
Cookies helfen uns zu verstehen, wie unsere Website funktioniert, wie Besucher mit der Website interagieren und ob es möglicherweise technische Probleme gibt.
Cookies, die verwendet werden, um Werbung zu liefern, die für Sie und Ihre Interessen relevanter ist.
Cookies, die es der Website ermöglichen, die von Ihnen getroffenen Entscheidungen zu speichern (z. B. Ihren Benutzernamen, Ihre Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden).
Anpassen
Ablehnen
Akzeptieren 👍